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*Teilweise mit Anrufweiterschaltung zur Einsatzleitung in Bochum.

Videoüberwachung



Eine verdeckte Videoüberwachung wird von uns erfolgreich bei der Aufdeckung von Diebstählen, Vandalismus und auch bei der Bobachtung und Dokumentation von Arbeitsabläufen eingesetzt.

Unsere Monteure installieren Minikameras so, dass diese von den zu beobachtenden Personen nicht entdeckt werden können. Wir setzen nur die hochwertigsten Kameras mit hoher Auflösung für detailgetreue Aufnahmen ein, um beste Ergebnisse erzielen zu können. Die Recorder können je nach Erfordernis bis zu 16 Kameras verwalten. Im Normalfall können Aufnahmen bis zu 4 Wochen durchgeführt werden. Der Recorder kann zudem in ein bestehendes Netzwerk eingebunden werden und ist somit fernabfragbar d.h. Sie sind in der Lage von einem beliebigen Punkt aus über einen Computer auf den Recorder und somit auf die Aufzeichnungen zuzugreifen oder aber Live das Geschehen zu beobachten. Wenn Sie bestimmte Szenen archivieren lassen möchten, kann dies über einen am Recorder angebrachten USB Anschluß ein Backup unkompliziert durchgeführt werden. Auf Wunsch führen wir die einzelnen Arbeitsabläufe wie die Auswertung und Sicherung der Videoaufzeichnung und im Abschluß der Maßnahme auch die Befragung der ermittelten Täter durch. Die Befragung wird durch einen Ersten Kriminalhaupkommissar a. D. vorgenommen. Bei der von uns durchgeführten Befragungen ist anzumerken, dass dies oftmals zu einem Schuldanerkenntnis führen, die oft hohe Summen beinhalten.

Hier einige interessante Urteile zum Einsatz einer Videoüberwachung

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird. Bestätigung von BAG, BB 198689

verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln BAG 5AZR 116/86